Videoüberwachung: Strengere Handhabung kommt

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Heute gab es im Rechts- und Gleichstellungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Beratung und Abstimmung für eine strengere Handhabung der Videoüberwachung in Hamburgs öffentlichen Gebäuden.

Das Ergebnis: In Hamburg wird es zukünftig eine gesetzliche Regelung der Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden der Stadt geben.

Im letzten Jahr monierte der Datenschutzbeauftragte, dass sämtliche Videokameras der Stadt in den Behörden ohne gesetzliche Grundlage installiert seien.

Wir Grüne haben uns daraufhin für eine strenge gesetzliche Ausgestaltung stark gemacht. Im Ergebnis haben heute auch SPD und Linke diesem Gesetzentwurf zugestimmt, das Plenum der Bürgerschaft wird nach der Sommerpause endgültig über diesen Gesetzentwurf entscheiden.

Dies sind die wesentlichen Regelungen:

  • Alle Videoüberwachungenskameras in den Behörden stehen nach den vorliegenden Kriterien auf dem Prüfstand.
  • Alle zwei Jahre muss der weitere Sinn der Videoüberwachung dargelegt werden.
  • Die aufgenommenen Daten sollen maximal eine Woche aufbewahrt werden, solange kein ausreichender Hinweis für eine längere Speicherung vorliegt.
  • Es muss begründet werden, warum es einer Videoaufzeichnung bedarf
  • Eine Videoüberwachung muss mit Hinweisschildern angekündigt werden (bei privaten bereits Standard).
  • Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken bei Funkübetragungen eingesetzt werden, damit die Verraulichkeit gewährt wird.

Entwurf eines zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes

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