Endlich: Feste Abstellflächen für E-Roller

Man sieht sie an (fast) jeder Ecke, sie haben das Stadtbild verändert und sind inzwischen kaum mehr wegzudenken: die Rede ist von E-Rollern. Befürworter*innen schätzen Flexibilität und Schnelligkeit des Sharing-Angebots, andere sprechen von einer „Vermüllung des öffentlichen Raumes“. Denn achtlos abgestellt werden E-Roller schnell zu Plage und zum nervigen Hindernis für Fußgänger*innen und insbesondere für Menschen im Rollstuhl, mit Sehbehinderung oder mit Kinderwagen. Das grün geführte Bezirksamt Altona hat zusammen mit der ebenfalls grün geführten Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, dem Stadtteilbeirat Sternschanze, dem örtlichen Polizeikommissariat und den Anbietern der E-Scooter ein Pilotprojekt entworfen, in dem nun fest definierte Abstellflächen für E-Roller getestet werden.

Seit Mitte 2019 gibt es die Roller in Hamburg. Aktuell sind mehr als 4000 von ihnen im Stadtgebiet unterwegs oder abgestellt. Ausleihen kann sie jede*r ab 14 Jahren. Bei der Fahrt gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer*innen. Zu zweit auf einem Roller, auf dem Fußweg oder auf der falschen Straßenseite zu fahren ist also strengstens verboten.

Wenn man seine Fahrt beenden möchte, konnte man den Roller bisher fast überall einfach stehen lassen. Ausnahmen waren bisher nur die so genannten „No-Parking-Zones“, die die Stadt bereits bei der Zulassung der E-Roller mit den Anbietern definiert hat. Dank dieser Regelung ist es auf Grünflächen, stark frequentierten Flächen in der Innenstadt und in der Nähe von Gewässern grundsätzlich nicht möglich, die Ausleihe zu beenden und die mit GPS-Tracking ausgestatteten Roller zu parken.

Auf dieser Karte sind die „No-Parking-Zone“ und die vier E-Scooter-Stellplätze in der Schanze eingezeichnet. Quelle: rtengrundlage: FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Quelle: Bezirksamt Altona Management des öffentlichen Raumes

Außerhalb dieser „No-Parking-Zones“ kommt es seit jeher zu Problemen mit wahllos und hinderlich abgestellten Fahrzeugen, die oftmals Fuß- oder Radwege blockieren und Hindernisse oder Stolperfallen darstellen. Das Mitte März in Schanze und City gestartete Pilotprojekt soll hier nun Abhilfe schaffen: Die Schanze wurde als gesamter Stadtteil zur „No-Parking-Zone“ ausgewiesen, an deren Eingängen (Altonaer Straße/Schulterblatt und /Schanzenstraße, Neuer Pferdemarkt/Beckstraße und U-Bahnstation Sternschanze) für 18.000€ feste Parkflächen eingerichtet wurden. Die Rückgabe der Roller ist technisch nur noch hier möglich. Das bedeutet: wenn man seinen ausgeliehenen E-Roller ab sofort innerhalb der Schanze abstellt, läuft die Uhr weiter und man zahlt um die 15 Cent/Minute – Anreiz genug um die festen Abstellflächen zu nutzen.

Auch in der City wird diese neue Möglichkeit als Kompromiss zwischen E-Roller-User*innen und -Gegner*innen getestet: beim Corona-Spaziergang ist mir eine dieser Flächen am Jungfernstieg aufgefallen. Ich befürworte diese Entwicklung: wenn es nach mir ginge, dürfte es noch viel mehr dieser festgelegten Abstellplätze in unserer Stadt geben.

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