Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag wird doch erhöht
Letztes Jahr hatte der Landtag in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages als einziges Landesparlament abgelehnt und damit gestoppt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: er wird wie geplant erhöht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss die vom Landtag Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Veto habe die Rundfunkfreiheit verletzt. Bis zu einer Neuregelung gilt daher bereits zum 20. Juli 2021 die von den anderen Ländern bereits beschlossene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.
Diese gerichtliche Festsetzung des Rundfunkbeitrages ist ganz sicher eine ungewöhnliche harte Entscheidung pro Öffentlichen Rundfunk in Deutschland. Aus meiner Sicht als Bürgerschaftsabgeordneter ist sie in der Sache zu begrüßen, aber in meiner Funktion als Weisungen unabhängiger Abgeordneter ist das schon eine Zumutung hier nur zustimmen zu dürfen. Deshalb muss jetzt eine Reform zur Finanzierung des ÖRR her, wir Grüne unterstützen seit Jahren einen Index zur Inflationsanpassung, verbunden mit der Einigung auf einen Finanzierungssockel, welcher aber dann von den Landesparlamenten in größeren Abständen bestätigt oder angepasst werden kann. Diese Reform ist an den FDP-mitregierten Ländern bisher gescheitert. Die FDP möchte den Rundfunkbeitrag gerne in ein freiwilliges „Premiereabo“ umwandeln, und blockiert deswegen jede Reform. Im Ergebnis positionieren sich die Liberalen hier auf der Höhe der AFD…ein gefährliches Spiel…
Zum Schluss gibt es aber auch ein deutliches Aufatmen beim NDR, die sowieso schon horrenden Einsparungen von 300 Mio.€ werden jetzt nicht noch weiter erhöht.
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