Neuwahlen oder Koalition fortsetzen?

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Auf die GAL kommt es an

Fast alle Medien kommentieren, dass es in Hamburg als Konsequenz aus dem schwarzen Sonntag Neuwahlen geben solle. Doch allein die Tatsache, dass ein Konservativer liberalen Ole von Beust folgen soll, reicht als Begründung für Neuwahlen nicht aus. Dass ein Volksentscheid verloren wurde, auch nicht. Aber ein fröhliches Weiter so wäre auch nicht richtig.

Koalitionen platzen, wenn es nicht mehr zu überbrückende inhaltliche Unterschiede gibt. Oder wenn das Vertrauen unter den Partner nicht mehr gegeben ist. Meist liegt beides vor.

Ob dies so ist, wollen jetzt unsere Partei-und Fraktionsführung sowie die Senatorinnen und Senatoren ausloten. Am Sonntag, den 22. August wird dann eine Landesmitgliederversammlung entscheiden, wie es weitergehen soll.

Am 18. August will sich nun Herr Ahlhaus als Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters den Mitgliedern der GAL vorstellen und auf Fragen antworten. Das ist gut. Ob der Inhalt uns dann überzeugt, werden wir sehen.

Noch etwas, viele ärgern sich jetzt über Volksentscheide und direkte Demokratie. Das kann ich gut verstehen. Dazu aber ein Worte von mir:

1. Volksentscheide in Hamburg sind keine Erfindung der GAL, sondern sind von der SPD bereits 1995/96 eingeführt worden. Wir Grüne haben allerdings immer dafür gekämpft, dass Volks- und Bürgerentscheide aber nicht nur in der Verfassung garantiert sind, sondern auch zur Anwendung kommen. Beide Volksparteien wollten im Grunde nicht dieses Instrument öffnen, weil es natürlich die Macht der repräsentativen Demokratie begrenzt. Nur genau das ist auch der Sinn der direkten Demokratie. Deswegen haben wir die Regeln mit CDU und SPD immer wieder neu ausgerichtet und für Bürger anwendbar gemacht.

2. Es gab immer wieder Änderungen am Gesetz, nicht zuletzt deswegen, weil die CDU zwei Volksentscheide (Verkauf der Krankenhäuser und Volkswahlrecht) gekippt hatte. Doch das aktuelle Quorum von 20% außerhalb von Wahlen besteht schon seit 2001 und wurde von CDU, SPD und GAL verabschiedet. Bei der letzten Verfassungsreform zur Verbindlichkeit haben wir auch die Bedingungen, wieviel Menschen an einem Entscheid teilnehmen sollen neu geregelt. Volksentscheide sollen in der Regel parallel zu Bürgerschafts- und Bundestagswahlen stattfinden, nur in Ausnahme und auf Wunsch der Volksinitiative dürfen sie auch zwischen Wahlen stattfinden. Diese Ausnahme macht Sinn, weil natürlich der Gegenstand einer Volksinitiative sich erledigt haben kann, wenn der Streitpunkt noch vor der nächsten Wahl zum Tragen kommt. Was allerdings die Mobilisierung bestimmter Wählerschichten außerhalb von Wahlterminen betrifft, ist eine andere Frage.

3. Die von uns als Reaktion auf gekippte Volksentscheide veranlasste Verfassungsänderung mit mehr Verbindlichkeit für die Entscheidungen des Volkes, galt mehr anderen Parteien als uns selbst. Eine Partei wie die Grünen könnte nicht vor den Wahlen für verbindliche Plebiszite kämpfen und dann in der Regierung sich nicht daran halten. Für uns hätte es auch ohne Verfassungsänderung eine politische Verbindlichkeit gegeben. 

4. „Direkte Demokratie nützt nur der Mittelschicht, die ihre Ego-Interessen durchzusetzen weiß.“ Fakt ist tatsächlich, dass nicht nur bei Bürger- und Volksentscheiden, sondern auch bei Parlamentswahlen überproportional die Mittelschicht (und Ältere) teilnehmen. Doch deswegen die Demokratie abschaffen? Nein, es ist eine der schwierigsten, aber auch dringlichsten Aufgaben für uns aktive Abgeordnete und die Zivilgesellschaft die Menschen, die die Demokratie aufgegeben haben, wieder für diese zu begeistern.

Verfassungsänderung für verbindliche Volksentscheide und neue Quoren

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